Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Trans*elternschaft

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Anfang April gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Urteil, unter vielen weiteren, bekannt, welches die Rechte von trans*Eltern betreffen. Mehrere trans*Eltern hatten gegen den deutschen Staat Anklage erhoben, da eine Verweigerung des korrekten Geschlechtseintrags und Vornamen in den Geburtsurkunden der Kinder, vorliege.

Nach nun jetzt jahrelanger Wartezeit und Auseinandersetzungen vor Gericht entschied der EGMR zu Gunsten des deutschen Staates. Laut Gerichtshof liege keine Verletzung der Grundrechte vor, die Eintragung in den Geburtsurkunden liege laut dem Urteil im Ermessenspielraum des deutschen Staates.

Der Bundesverband Trans* (BVT*) begleitete und unterstützte die Familien soweit möglich und ist vom Urteil des EGMR enttäuscht.

“Die Falscheintragung von trans* Eltern in den Geburtsurkunden der Kinder stellt eine massive Benachteiligung für trans* Eltern und auch der Kinder selbst dar”, so der BVT*

Auch wir, der TransMann e.V., als Mitglied des BVT* finden dieses Urteil mehr als nur enttäuschend und hoffen, dass sämtliche Initiativen und Anliegen gegenüber der Politik endlich Fuß fassen und ein Umdenken statt findet!

Die vollständige Presseaussendung des BVT* findet ihr nachfolgend mit Kommentar zum Urteil, als auch Worte des beschwerdeführenden trans*Vaters und dessen Kind.

Ebenso findet ihr einen Link zum gemeinsamen Statement des BVT* und TGEU zu den Urteilen:

European Court of Human Rights disappoints trans families: TGEU & BVT joint statement

 

 

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