1. Grundlagen der Arbeit
Um im Nachfolgenden die Ausführungen des Programms besser verstehen zu können ist es wichtig zur Einleitung die immer wieder kehrenden Begriffe zu erklären.
1.1. Begriffserklärung Geschlechtsdysphorie
Ein Begriff der seit 2013 vermehrt Verwendung findet ist Geschlechtsdysphorie. Dieser Begriff kommt aus dem Amerikanischen Genderdysphoria.
Gender = Der Begriff Gender bezeichnet die soziale Geschlechterrolle (engl. gender role) beziehungsweise die sozialen Geschlechtsmerkmale. Er bezeichnet also alles, was in einer Kultur als typisch für ein bestimmtes Geschlecht angesehen wird (zum Beispiel Kleidung, Beruf und so weiter); er verweist nicht unmittelbar auf die körperlichen Geschlechtsmerkmale
Dysphorie = Als Dysphorie wird eine Störung des emotionalen Erlebens (Affektivität) bezeichnet.
Somit bedeutet Geschlechtsdysphorie eine emotionale Disharmonie mit dem eigenen Körper. Dieser Begriff beschreibt auch besser das Gefühl das man hat. Mit dem herkömmlichen Begriff Transsexualität wird zu oft der Bezug zur sexuellen Vorliebe verbunden. Ein ebenfalls noch gängiger Begriff ist die Transident. Dieser lässt ebenfalls keine Rückschlüsse auf die sexuelle Ausrichtung zu.
Warum dann Geschlechtsdysphorie?
Hier wird ein bestimmtes Ziel verfolgt. Im Jahr 2012 wurde die 7. Auflage der Standards of Care der WPATH veröffentlicht. Auch hier findet sich schon der Begriff Genderdysphoria. An den Veröffentlichungen des WPATH orientiert sich auch der ICD. Im Moment gilt noch der ICD 10. Doch im neuen ICD 11 soll der Begriff Transsexualität durch den neuen Begriff Geschlechtsdysphorie ersetzt werden. Ebenso soll die Klassifizierung nicht mehr unter den Identitätsstörungen oder Sexualstörungen eingeordnet, sondern eine neue Klassifizierung geschaffen werden.
Im weiteren Verlauf findet sich jedoch im Moment noch häufig der Begriff „Transident“.
1.2. Begriffserklärung Transgender, Transmann, Transfrau
Transgender = So werden von uns alle Personen bezeichnet die nur zeitweise im anderen Geschlecht leben wollen wie z.B. Travestiekünstler, Dragqueens, Dragkings, Damenwäscheträger, usw. Ebenso schliesst es auch diejenigen ein, die bewusst ein Leben zwischen den Geschlechtern führen wollen, oder für die eine Geschlechtsangleichung juristisch oder medizinisch nicht in Anspruch nehmen wollen oder können.
Transmann = Frau zu Mann Mensch mit Geschlechtsdysphorie, dem Wunsch dauerhaft als Mann zu leben (FzM, FtM)
Transfrau = Mann zu Frau Mensch mit Geschlechtsdysphorie, dem Wunsch dauerhaft als Frau zu leben (MzF, MtF)
Die Begriffe Transmann und Transfrau lassen sich aber durchaus dem Begriff Transgender unterordnen.
Transgender ist das Bewusstsein, in einer anderen Geschlechtsrolle als der zugewiesenen, oder momentan gelebten, besser leben zu können – oder überhaupt leben zu können. Medizinische und juristische Maßnahmen können dies zwar ermöglichen oder erleichtern, sind aber nicht der Kern der Sache. Kern der Sache ist für jeden Transgender, eine Geschlechtsrolle zu finden, in der er leben will und kann. Und die Lösung dieses Problems kann eben nicht eine vorgeschriebene Kette von medizinischen und juristischen Maßnahmen sein, die der Reihe nach abgehakt werden, und an deren Ende ein möglichst eindeutiges Exemplar von “Mann” (oder “Frau”) zu stehen hat.
Es liegt alleine in der Entscheidung jedes einzelnen Transgenders, wie er leben möchte, und danach muss sich richten, welche Maßnahmen dafür notwendig sind.
Dazu gehört auch das Recht, nicht alle möglichen Maßnahmen durchführen zu müssen oder zu wollen, und auch das Recht, (noch) ungewöhnliche oder seltene Kombinationen von Maßnahmen zu bekommen (z.B. Mastektomie ohne Hormone), aber selbstverständlich auch das Recht, alle Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können.
Männlich und Weiblich sind keine unvereinbaren Gegensätze, sondern zwei Hälften einer Skala, die sich über das gesamte Spektrum des menschlichen Seins und menschlicher Lebensmöglichkeiten erstreckt. Die meisten Menschen stehen biologisch und in ihrer Identität eindeutig auf der einen oder anderen Seite der Skala. Bei manchen Menschen aber ist die Biologie auf der einen Seite, und die Identität auf der anderen Seite. Und wiederum andere Menschen sind – biologisch oder bezüglich ihrer Identität oder beides – in der Mitte dieser Skala zu finden; in einem wenig besiedelten, aber stark bewegten Teil.
Jede dieser Möglichkeiten ist gültig; und niemand darf gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, sich von dort wo er ist und sich wohl fühlt, auf eine andere Stelle zu bewegen (noch sollte man sich selbst dazu zwingen) nur weil dies oft dem herrschenden Bild von “Mann” und “Frau” widerspricht.
Im weiteren Verlauf findet sich hier auch oft der Begriff „Transgender“ der sowohl Transmänner, als auch Transfrauen mit einschließt.
2. Der TransMann e.V.
Transmänner brauchen Raum und die Möglichkeit sich selbst und ihre Bedürfnisse kennen und durchsetzen zu lernen. Dies muss in einem repressionsfreien Rahmen geschehen, in dem jede Möglichkeit des persönlichen Ausdrucks und der eigenen Geschlechtlichkeit respektiert wird.
Transmänner brauchen aber auch Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten diese zu erkennen und durchsetzen zu können.
Aber nicht nur Transmänner haben Informationsdefizite. Auch die breite Öffentlichkeit lernt immer noch, dass Transgender überhaupt existieren. Auch dort sind dringend mehr Information und Kooperation notwendig, damit Transgender zu einem Teil einer pluralistischen und toleranten Gesellschaft werden können, ohne sich verstecken zu müssen oder auf Unverständnis zu stoßen.
2.1. Werdegang des Vereins
An Anfang – 1998 – stand der Kölner Männer-Stammtisch, der lediglich die Möglichkeit bieten sollte, soziale Kontakte unter Transmännern zu knüpfen. Aber schnell wurde die Notwendigkeit klar, teilweise grundlegende Informationen überhaupt zur Verfügung zu stellen.
So fand am 08.05.1999 die Gründung des TransMann e.V. in Köln statt.
Schließlich wurde deutlich, dass sich diese Arbeit nicht weiter auf Köln und das Internet und Transmänner selber beschränken konnte, sondern dass dringend bundesweit Aufklärung und Unterstützung notwendig sind.
So haben sich im Sommer 1999 ein Stammtisch in Berlin und im Mai 2000 ein Stammtisch in München gegründet. Ab Herbst 2000 wurde der Stammtisch in eine regionale Selbsthilfegruppe umgewandelt.
Weitere Eckdaten:
11/2000 Gründung der Regionalgruppe Regensburg (Auflösung nach 2 Jahren)
07/2001 erstmalige Teilnahme am CSD Köln mit Infostand
2001 Beitritt zum LSVD
2002 Beginn der virtuellen Arbeitstreffen des Vorstandes und aktiven Mitgliedern
07/2002 erstmalige Teilnahme am CSD München, Besuch des CSD Regensburg
09/2002 Gründung der Regionalgruppe Frankfurt (Auflösung nach 7 Jahren)
10/2002 Erstes Angehörigen-Treffen in München
2003 Start des Notfall-Telefons
2004 Umzug des Vereinssitzes von Köln nach München
2007 Gründung der Regionalgruppe Stuttgart
2008 Erlangung der Gemeinnützigkeit
2009 Feier zum 10-jährigen Bestehen
2009 Mitbegründer der Münchener Regenbogenstiftung
10/2010 Gründung des Stammtisches Bielefeld
2011 Neue Räume für die Regionalgruppe Köln
2012 Neue Vereinsanschrift + Gründung des Stammtisches Saarland
2013 Gründung der Regionalgruppen Franken und Magdeburg
2014 15 Jahre TransMann e.V.
2.2. Grundsätze der Arbeit des TransMann e.V.
Der TransMann e.V. ist offen für alle, die sich mit dem Begriff “weiblich” nicht, falsch und/oder unzureichend beschrieben fühlen. Dies schließt den gesamten Transgender-Bereich ein, so auch “Drag” und so weiter.
Jedem wird das Recht der Selbstfindung zugestanden, d.h. niemand wird zu irgendwelchen sozialen, medizinischen und/oder juristischen Aktionen gedrängt oder davon abgehalten.
Frei nach dem Motto: Vielfalt in den Lebensformen soll jedem freigestellt werden, wie er oder sie leben möchte, auch wenn dies beinhaltet, von einer herrschenden Meinung abzuweichen oder aber bestimmte Erwartungen zu erfüllen. Insbesondere wird niemand diskriminiert aufgrund seiner sexuellen Orientierung, sexuellen Präferenzen, Partnerwahl oder familiären Situation, ebenso wenig wie aufgrund der Entscheidung, welche medizinischen und/oder juristischen Maßnahmen jemand wünscht oder plant, oder aufgrund seiner geschlechtlichen Selbstdefinition.
Angehörige, Freunde und Partner*innen von Transmännern sind sowohl bei den Gruppentreffen als auch in der Vereinsarbeit nicht nur zugelassen, sondern ausdrücklich erwünscht. Jede Nachfrage nach Informationen, egal von wem, wird nach Möglichkeit erfüllt.
Notwendige Informationen werden auf jeden Fall und für jeden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine Kostenbeteiligung für Informationsmaterial kann erbeten, aber nicht verlangt werden. Gleichfalls darf keine aggressive Mitgliederwerbung stattfinden; insbesondere darf niemals der Eindruck erweckt werden, dass jemand, um Hilfe oder Informationen zu bekommen, Mitglied des TransMann e.V. werden muss.
2.3. Der Vorstand
Der Vorstand ist nach deutschem Vereinsrecht aufgebaut. Er besteht im Wesentlichen aus drei Vorstandsmitgliedern: zwei Sprecher und ein Schriftführer. Die Zahl der Beisitzer ist beliebig.
Arbeit des Vorstandes:
Die Koordination der Regionalgruppen und der Arbeit der Regionalgruppen, sofern diese überregionale Aspekte hat.
Die allgemeine Verwaltung (Mitglieder, Finanzen, usw.)
Die allgemeine Internetpräsenz des TransMann e.V. und das Sammeln und Verfügbar machen von Informationen von allgemeinem Interesse, wobei der Vorstand hier von den Regionalgruppen und Mitgliedern unterstützt wird.
Kooperation mit anderen queeren Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, etc.
Politische Arbeit ohne Parteilichkeit[/toggle]
[toggle title=”2.4. Die Regionalgruppen”]Regionale Arbeit, Selbsthilfe und soziale Aktivitäten vor Ort werden in den Regionalgruppengeleistet. Regionalgruppen sind entweder Selbsthilfegruppen, Stammtische oder ein Regionalverbände.
Alle Regionalgruppen des TransMann e.V. verstehen sich als ein Teil des TransMann e.V. Sie erkennen das Programm und die Satzung des TransMann e.V. an. Sie sind durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Auf der Mitgliederversammlung hat jede Untergliederung als Gruppe ein Vorschlags- und Rederecht.
Regionalgruppen können bei Bedarf die bestehende Satzung für sich erweitern, Geschäftsordnungen und/oder Ergänzungen zu diesem Programm geben. Diese müssen auf der Basis der Satzung und des Programms sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung beruhen und sind dem Vorstand zur Kenntnis zu geben. Bei berechtigten Einwendungen kann der Vorstand die Genehmigung durch die bundesweite Mitgliedsversammlung verlangen.
Die Wahl von Selbsthilfegruppe oder Stammtisch ist dem einzelnen Mitglied unabhängig vom Wohnort freigestellt. Gleichfalls kann ein Mitglied nur Mitglied des TransMann e.V. sein, ohne einer Regionalgruppe oder Stammtisches zugehörig zu sein.
Die einzelnen Stammtische und Selbsthilfegruppen können auch gemischte Gruppen sein (also Transmänner und Transfrauen) sofern die Interessen des TransMann e.V. gewahrt bleiben. Sie können und sollen auch soziale Aktivitäten organisieren, die über diese hinausgehen. Inwieweit sie sich darüber hinaus engagieren, beispielsweise in Selbsthilfeverbänden, Lesben- und Schwulenzentren, Arbeitsgruppen etc. oder als Beratungsstelle oder in der Öffentlichkeitsarbeit ist alleine Entscheidung der Gruppe.
Bei Bedarf werden die Regionalgruppen finanziell vom TransMann e.V. unterstützt sofern die Liquidität gegeben ist. Die Unterstützung muss schriftlich (postalisch oder per E-Mail) beantragt werden.
Für die Gründung und Organisation einer Ortsgruppe ist es zunächst ausreichend, wenn sie einen Sprecher bestimmt, der den Kontakt zum TransMann e.V. hält. Wenn eine solche Gruppe in Gründung ist, kann der TransMann e.V. auch zunächst einen Sprecher ermächtigen. Dieser muss nach spätestens sechs Monaten von den Mitgliedern der Gruppe bestätigt werden oder ein neuer Sprecher gewählt werden. Auf jeden Fall aber muss der Verantwortliche für diese Gruppe Mitglied des TransMann e.V. sein.
Der Gruppenleiter bekommt vom TransMann e.V. ein Prepaid-Handy für seine Arbeit zur Verfügung gestellt. Wechselt der Gruppenleiter im Laufe der Zeit so wechselt auch das Prepaid-Handy über zum neuen Gruppenleiter.
Alle Regionalgruppen, sind gehalten, Kontakt und nach Möglichkeit Zusammenarbeit mit anderen Transgender-Gruppen sowie mit Ärzten, Krankenversicherungen usw. in ihrem Wirkungskreis zu suchen.
Öffentlichkeitsarbeit und Informations- und Beratungsarbeit werden ebenfalls von allen Teilen des TransMann e.V. im Rahmen ihrer Möglichkeit geleistet.
Jedem einzelnen Mitglied steht es frei zu wählen, ob und in welchem Umfang er in einer oder mehreren Gruppierung des TransMann e.V. mitarbeiten möchte.
Die Mitglieder des TransMann e.V. haben grundsätzlich aktives und passives Wahlrecht sowohl auf Orts- und Regional- als auch Bundesebene. Um vernünftige Entscheidungen treffen zu können, ist es aber auch die Pflicht der Gruppenvertreter, die Mitglieder zu informieren!
Daneben steht es einzelnen Personen, Vereinen und Gruppen (Satzung §4.1) frei, Mitglied des TransMann e.V. als Fördermitglied zu werden. Fördermitglieder sind nicht Teil des TransMann e.V. über die normale Mitgliedschaft hinaus. Ebenso haben sie nicht das Recht, als ein Teil des TransMann e.V. – und damit unter dem Namen TransMann e.V. – zu firmieren. Fördermitglieder sind an den Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt.
Die Zugehörigkeit zum TransMann e.V. zeichnet sich dadurch aus, dass die jeweiligen Gruppen die Infomaterialien und das Logo des TransMann e.V. verwenden. Vor allem sollten sie die Interessen des TransMann e.V. vertreten.
Die Vorteile für die Gruppen sind:
– Zugehörigkeit zu einem bundesweiten, gemeinnützigen Verein, der sich nicht nur für FzM Transsexuelle und Transgender (Drag Kings etc.), sondern auch für Intersexuelle engagiert.
– Eigene Internetpräsenz.
– Infomaterialen und Flyer die vom Verein zur Verfügung gestellt werden, bzw. zur Verbreitung von der Haupthomepage heruntergeladen werden können
– Zusammenhalt und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gruppen.
– Eine eigene Emailadresse xxx[at]transmann.de kann eingerichtet werden. So haben die Gruppen dann die Möglichkeit, Anfragen zu beantworten an Ratsuchende vor Ort.
Wichtig für den Verein ist:
– dass die dazugehörigen Regionalgruppen das Interesse und die Ziele des Vereins vertreten
– dass die dazugehörigen Regionalgruppen einen oder bessere mehrere Ansprechpartner haben
– dass die dazugehörigen Regionalgruppen einen jährlichen Bericht zur Mitgliederversammlung abliefern (Kurzbeschreibung reicht)
– dass mind. einer der Ansprechpartner Mitglied im TransMann e.V. wäre
– dass die dazugehörigen Regionalgruppen aktive Mitgliederwerbung betreiben, denn durch die Mitgliedsbeiträge erhält der Verein das Geld für die Herstellung der Infomaterialien.
– dass die dazugehörigen Regionalgruppen eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten.
– dass Emailanfragen schnell und ausführlich beantwortet werden.
Dabei ist wichtig, dass eine Blindkopie an den Vorstand geschickt wird.
Dies dient nicht zur Kontrolle, sondern es kommt ab und an vor, dass Beschwerden kommen z.b. dass eine Anfrage nicht beantwortet worden wäre etc.
und wir dann als Vorstand voll hinter der Gruppe stehen können und auf die Beschwerde reagieren können.[/toggle][/accordion]
3. Ziele des TransMann e.V.
Die Hauptziele des TransMann e.V. sind INFORMIEREN und UNTERSTÜTZEN!
Transmänner haben zumeist das Problem, dass es für sie nie eine Struktur gegeben hat, in der sie sich und ihre besonderen Bedürfnisse kennenlernen und reflektieren konnten. Ebenso gab es nur sehr wenige Informationen über ihre spezifische Situation und ihre spezifischen Probleme. Dadurch kam und kommt es oftmals zu leicht vermeidbaren Problemen, manche so simpel wie die Wahl einer suboptimalen Operationsmethode, und manche so komplex wie die teilweise immer noch stattfindende Zwangsheterosexualisierung von Transmännern.
3.1. Informieren
Informationen über ihre Möglichkeiten und Rechte sind für Transmänner dringend notwendig. Das betrifft
Informationen über die rechtlichen und medizinischen Möglichkeiten, die einen Umstieg erleichtern beziehungsweise ermöglichen können,
Informationen über die Rechte im Zusammenhang mit diesen Möglichkeiten (z.B. Kostenübernahmeverfahren),
Informationen über andere Rechte, z.B. Familien- oder Arbeitsrecht
Dennoch werden diese Rechte oftmals mit Füßen getreten, sei es durch eigenwillige Interpretationen des TSG, teilweise absurde Richtlinien für Begutachtungen, oder aufgrund von Kostenübernahmeverweigerungen oder -verzögerungen, oder durch Diskriminierung von Transgendern auf anderen Gebieten.
Aber auch Informationen über allgemeine Lebensmöglichkeiten fehlen häufig. So ist zum Beispiel die Aussage, dass man sich auch als Transmann nicht herrschenden Geschlechtsrollenklischees verpflichten muss, um das Recht zu bekommen, so zu leben, wie es den eigenen persönlichen Bedürfnissen entspricht, keinesfalls selbstverständlich. Aber das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Wahrung der Menschenwürde nicht etwas dass man sich erst durch Wohlverhalten verdienen muss.
Aber nicht nur Transmänner müssen informiert werden. Auch die breite Öffentlichkeit muss informiert werden um so Berührungsängste abbauen zu können.
3.2. Austauschmöglichkeiten
Transgender stoßen häufig auf Schwierigkeiten, die auch andere Minderheiten kennen – zum Beispiel Ausgrenzung und Abschiebung als “Kranke”. Viele dieser Minderheiten haben diese Schwierigkeiten erfolgreich bekämpft. So führte beispielsweise die jahrzehntelange Arbeit der Lesben- und Schwulenbewegung zu einer gefestigten, wenn natürlich auch noch verbesserbaren Akzeptanz in der Gesellschaft. Ein anderes Beispiel sind Behinderte, die heute ihre Behinderung nicht mehr verstecken müssen.
Der TransMann e.V. möchte durch Austausch an Erfahrungen von anderen lernen, mit Intoleranz und Diskriminierung umzugehen und diese abzubauen.
Auch Transgender machen unterschiedliche Erfahrungen und finden unterschiedliche Lösungswege. Ein Austausch untereinander vermeidet, dass jeder das Rad neu erfinden muss. Auch das gilt nicht nur für formale und medizinische Probleme, sondern vor allem auch für die allgemeine Lebensgestaltung.
Ein gemeinsames Auftreten kann hier viel bewirken – wer alleine gegen herrschende Meinungen angeht, ist nur ein Querulant. Viele Querulanten zusammen jedoch können etwas ändern.
Informationen sind nicht überall jeweils auf dem aktuellsten Stand oder fehlen ganz. Durch Austausch und Kooperation aller Transgender, Selbsthilfegruppen und Organisationen können Ziele schneller, besser und einfacher erreicht werden.
3.3. Selbstbestimmungsrecht
Heute, im Jahr 2013, haben sich bereits einige fragwürdige Punkte aus dem TSG verändert. So ist zum Beispiel das Heiratsverbot und der Scheidungszwang, sowie der OP-Zwang aufgehoben worden. Möglich wurde dadurch, dass aus den ursprünglichen 2 Verfahren für Vornamensänderung und Personenstandsänderung nur noch ein Verfahren wurde.
Die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen hängt jeweils vom Einzelfall ab und kann nur vom Einzelnen entschieden werden. Es ist absurd, dass immer noch einige Menschen – auch transidente Personen – der Meinung sind, ein derartig komplexes Thema wie Transgender auf die körperliche Erscheinung reduzieren zu können, und den Wunsch nach “allen möglichen” körperverändernden Maßnahmen als notwendiges Kriterium für die Diagnose Transgender betrachten. Unzumutbar, und elementare Menschenrechte ignorierend, ist es, wenn dieses absurde Kriterium dazu genutzt wird, notwendige medizinische oder juristische Maßnahmen zu verweigern, was trotz der Fortschritte immer noch passiert. Es gibt nicht nur Leute, die einigermaßen zufrieden in ihrem Geburtsgeschlecht leben und Leute, die das komplette Programm einer Geschlechtsangleichung für sich benötigen. Dazwischen gibt es Transgender, die alle möglichen Kombination der möglichen Maßnahmen benötigen, und diese dürfen ihnen nicht verweigert werden mit der Begründung, dass wer nicht alles benötige, gar nichts benötigt.
Das Recht auf angemessene medizinische Behandlung unter der freien Entscheidung für oder gegen eine operative Maßnahme muss gegeben sein: Sieht ein Transgender eine operative Angleichung (oder eine andere Maßnahme) als für sich notwendig an, so darf diese ihm nicht verweigert werden, nur weil vielleicht andere Transgender darauf verzichten können, oder weil diese Operationen nicht mehr zwingend notwendig sind.
3.4. Vernünftige Behandlung und Begutachtung
Gutachter haben nicht zu überprüfen, ob Transgender ihren Vorstellungen von Männern oder Frauen entsprechen.
Gutachter bekommen Aufträge für Gutachten oder medizinische Stellungnahmen mit klaren Fragestellungen. Gutachter haben nicht das Recht, Aufträge für Gutachten dazu zu benutzen, Klienten für ihre Praxis zu akquirieren, Therapieversuche zu unternehmen, oder Transgendern ihre persönlichen Vorstellungen davon, wie Männer oder Frauen zu sein haben, aufzuzwingen.
Bei Begutachtungen, Untersuchungen und Behandlungen ist auch die Menschenwürde der Transgender zu beachten. Auch wenn es dabei oft um Geschlecht und Geschlechtsorgane geht, haben auch Transgender ein Recht auf eine Intimsphäre und auf Respekt vor dieser.
Für Gutachten zur Vornamens- und Personenstandsänderung ist es beispielsweise nicht erforderlich, körperliche Untersuchungen durchzuführen, welche die Wirkung der Hormone feststellen. Und die Feststellung einer erfolgten Operation muss nicht vor einer Gruppe Medizinstudenten durchgeführt, sondern sollte von einer entsprechenden Fachkraft durchgeführt werden.
Eine – durchaus sinnvolle – Überprüfung der Notwendigkeit der Behandlung darf nicht zu Behandlungsverweigerungen oder unangemessenen Behandlungsverzögerungen führen.
Welche Behandlungen und vor allem chirurgischen Maßnahmen jemand braucht hängt alleine von dessen individueller Entscheidung ab.
Die Genehmigung einer Maßnahme darf nicht automatisch die Verweigerung anderer Maßnahmen nach sich ziehen. Wer zunächst einmal eine Prothese oder einen Klitorispenoid probieren will, und dann feststellt, dass es doch nicht reicht, und er einen großen Aufbau benötigt, hat ein Recht darauf.
Dies ist übrigens auch durchaus im Sinne der Kostensenkung im Gesundheitswesen.
Transgender haben ein Recht auf gute Behandlung. Eine Behandlung darf nicht bei einem Arzt erzwungen werden, der diese – und sei es nur nach Meinung des Patienten – nicht gut beherrscht; oder zu dem ein Patient vielleicht kein Vertrauensverhältnis aufbauen kann. Eine Operation beispielsweise, die aufgrund mangelnder Erfahrung des Chirurgen viele Korrekturoperationen und lange Krankenhausaufenthalte mit sich bringt, ist dann auch nicht mehr billiger, als eine professionelle Operation bei einem angeblich teureren, jedoch erfahrenerem Arzt oder eine Operation, die in mehreren Schritten durchgeführt wird.
Weder darf beispielsweise mit unsinnigen Begründungen eine genitalangleichende Operation verweigert werden, beispielsweise weil die Mastektomie noch kein Jahr zurückliegt, noch darf eine OP mit der Begründung verweigert werden, bis jetzt sei es ja auch ohne gegangen, oder bei anderen gehe es ohne.
Und eine Psychotherapie bei einem Psychologen, zu dem kein Vertrauensverhältnis besteht, ist im besten Falle sinnlos. Daher sollte der Betroffene immer das Recht haben sich seine behandelnden Ärzte selbst auszusuchen. Auch wenn diese nicht in seinem Bundesland tätig sind.
Des Weiteren ist der TransMann e.V. der Meinung, dass der Zeitrahmen der momentan vorgeschriebenen begleitenden Psychotherapie, sowie dem einhergehenden Alltagstest aufgehoben werden muss. Der momentan gängige Zeitrahmen von 18 Monaten Alltagstest ist für viele Transmänner beruflich und körperlich (zu große Brüste) fast nicht zu bewältigen. Es wäre hier mehr als sinnvoll den Behandlungszeitraum zusammen mit dem Therapeuten festzulegen.
Des Weiteren wäre es sinnvoll – aufgrund der hohen Kosten der Gutachten – die Begutachtung auf ein Kurzgutachten zu reduzieren.
Der TransMann e.V. arbeitet hier eng mit einem Ärztegremium zusammen um diese Forderungen umzusetzen.
3.5. Recht auf Familie
Jeder Transgender hat, wie jeder andere Mensch das Recht, eine Familie zu haben. Transgender haben ebenso die Fähigkeit und das Bedürfnis zu lieben, eine Partnerschaft oder Ehe zu führen, oder Kinder zu erziehen wie jeder andere Mensch auch.
Erfahrungen haben gezeigt, dass gerade Kinder den Umstieg eines Elternteils sehr gut verkraften können. Ihnen ist es wichtig, dass jemand für sie da ist – das Geschlecht ist dabei zweitrangig. Es kann also nicht sein, dass einem Transgender das Sorgerecht oder gar das Besuchsrecht genommen werden kann oder die Kinder unnötig unter den Vorurteilen gegenüber Transgendern leiden müssen.
Das Adoptionsrecht sieht zwar offiziell Transgender nicht als Ausschlußgrund vor – jedoch in der Praxis sind die Chancen für ein Paar mit einem oder gar zwei Transgendern gleich Null. Hier muss dringend eine Gleichstellung geschaffen werden.
3.6. Integration
Zwar ist Transgender in Deutschland offiziell kein Kündigungsgrund – dennoch verlieren immer noch viele Transgender mit dem Umstieg ihren Arbeitsplatz. Auch bei vielen anderen Gelegenheiten werden Transgender diskriminiert, beispielsweise wenn Behörden auch nach der Vornamens- und Personenstandsänderung stur Briefe an “Frau Michael X” oder “Herrn Eva Y” schicken. Versicherungen weigern sich mit teilweise hanebüchenen Argumenten, Transgender zu versichern. Viele Beispiele ließen sich anführen.[/toggle]
Hier ist eine Schärfung des § 5 TSG (Offenbarungsverbot) sinnvoll.
Auch im zwischenmenschlichen Bereich gibt es oftmals gravierende Probleme; Transgender, einmal als solche erkannt, werden oftmals beschimpft, angepöbelt und teilweise körperlich angegriffen.
Aus diesem Grunde gehört auch der individuelle Ausdruck der Geschlechtlichkeit in eine Antidiskriminierungsgesetzgebung mit einbezogen. Ziel unserer Bemühungen ist es letztendlich, Transgendern nicht nur ihre Rechte, sondern auch gesellschaftliche Akzeptanz zu verschaffen.
3.7. Zusammenarbeit mit Lesben und Schwulen
Seit den 70er-Jahren haben sich Transgender oftmals von Lesben und Schwulen distanziert, teilweise, weil sie gezwungen waren, zu beweisen, dass sie eben nicht nur Schwule oder Lesben mit einem Coming-Out-Problem waren, und teilweise auch, weil sie sich eben der heterosexuellen Norm weitestgehend anpassen wollten und/oder mussten.
Und auch Lesben und Schwule haben sich in dieser Zeit häufig von Transgendern distanziert, um dem Klischee des “weibischen Mannes” oder der “männlichen Frau” entgegen zu wirken. Dies hatte zum großen Teil die gewünschte Wirkung. Weiten Teilen der Bevölkerung ist mittlerweile jedoch bewusst, dass Homosexualität keine Frage des Geschlechtsempfindens ist.
Aber mit der gegenseitigen Distanzierung wurde die historisch ja durchaus gewachsene “Queer Community” aufgeteilt in LesBiSchwul und Trans.
Folge dieses Aufsplitterns ist für Transgender beispielsweise, dass (hinterher) lesbische oder schwule Transgender in der LesBiSchwulen Community teilweise große Akzeptanzprobleme hatten. Es hatte auch zur Folge, dass viele Leute sich zwischen der LesBiSchwulen Community und der Trans-Community entscheiden mussten, mit teilweise tragischen Folgen; sei es, dass Hormone genommen wurden nur um endlich in der Trans-Community anerkannt zu werden, oder dass eigentlich notwendige Maßnahmen nicht ergriffen wurde, weil man Angst hatte, dann nicht mehr zur LesBiSchwulen Community zu gehören.
Lesben und Schwule kennen häufig noch Klischees über Transgender – und umgekehrt ebenso. Dabei haben sie häufig mit den gleichen Problemen und Diskriminierungen im täglichen Leben zu kämpfen. Gemeinsames Suchen nach Lösungswegen und gegenseitige Unterstützung bei Aktivitäten tragen dazu bei, Vorurteile auf beiden Seiten abzubauen und Synergieeffekte zu schaffen. Und es schafft einen Lebensraum nicht nur für die LesBiSchwulen Transgender, sondern auch für die LesBiSchwulen Menschen, die in die herrschenden Geschlechtsrollen nicht hineinpassen oder hineinpassen wollen.
Die Queer Community hat Hunderte von Jahren aus LesBiSchwulen UND Transgendern bestanden. Sie sollte es auch in Zukunft wieder tun.
Der TransMann e.V. arbeitet eng mit bestehenden lesbischen und schwulen Einrichtungen zusammen um weiterhin Berührungsängste abzubauen und das „Miteinander“ zu stärken.
3.8. Zusammenarbeit mit Selbsthilfe
Viele Probleme haben Transgender durchaus mit anderen Gruppen gemeinsam, die ebenfalls ihre Probleme in der Selbsthilfe angehen. Dies betrifft sowohl den Bereich der Gesundheits- als auch der sozialen Selbsthilfe. Das sind beispielsweise die Probleme, die fast alle chronisch Kranken mit den Krankenversicherungen und medizinischen Diensten haben, oder auch die Probleme, die “Außenseiter” mit Diskriminierung haben. Es ist also durchaus sinnvoll, sich auch dort zu engagieren, wo sich Selbsthilfegruppen aus allen Bereichen zusammenfinden.
3.9. Trans*Themen in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien verankern
In anderen Ländern gibt es bereits Lehrstühle für Transgender. Dies zeigt nicht nur, dass dort Transgender ein Thema ist, welches ernst genommen wird, sondern es ermöglicht auch, dringend notwendige Forschung zu betreiben. So ist es dringend notwendig, die Forschung zum Thema Transgender in den verschiedenen Fachbereichen zu fördern und zu koordinieren. So müsste die Lebenswirklichkeit von Transgendern in Deutschland zu untersuchen werden, damit nicht immer wieder gegen die Meinung einzelner “Experten” angekämpft werden muss, dass zum Beispiel schwule oder lesbische Transgender unglücklicher wären als heterosexuelle, oder dass es nicht möglich sei, ohne genitalangleichende Operation ein zufriedenstellendes Leben zu führen.
In Deutschland wird bei der sexuellen Aufklärung in der Schule gerade erst erwähnt, dass es Homosexualität gibt – Transgender sind scheinbar unbekannt. Jedoch gerade durch rechtzeitiges Wissen um Transgender können so manche persönliche Irrfahrten vermieden werden. Zudem könnten so Vorurteile vermindert werden.
Der TransMann e.V. bemüht sich dieses Thema auch an die Schulen zu bringen, sei es durch Mitwirkung bei einem offiziellen Aufklärungsprojekt, oder durch Eigeninitiative sofern dies in den entsprechenden Einrichtungen durchführbar ist.
Die Medien greifen auf der Jagd nach Quoten leider oft zu “Bilderbuchtransen”, welche einem Klischee entsprechen, das in den Köpfen der Zuschauer umhergeistert. Selten werden gut recherchierte Informationen geboten, welche einerseits den Selbstfindungsprozess von Transgendern und andererseits das Verständnis der restlichen Bevölkerung fördern könnten.
Durch aktive Beteiligung an Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien kann das bestehende schiefe Bild von Transgender gerade gerückt werden. Kooperation und Offenheit, aber auch konstruktive Kritik und – wenn nötig – offener Protest sind die Wege, welche eingeschlagen werden müssen.
3.10. Intersexualität
Intersexuelle sind Menschen, bei denen biologische Merkmale nicht dem Standard von “männlich” oder “weiblich” entsprechen. Dies können chromosomale, hormonelle und/oder anatomische Abweichungen sein.
Intersexuelle befinden sich bis heute in einer soziologischen, medizinischen und rechtlichen Grauzone. Sie können nahezu immer die wichtigsten Entscheidungen nicht selbst treffen: Bei Kindern, deren Anatomie sichtbar von der Norm abweicht, entscheiden oft bereits kurz nach der Geburt Mediziner und Eltern, welches Geschlecht das Neugeborene zugewiesen bekommen soll. Leitlinie ist dabei häufig nicht das Interesse des Kindes, sondern das medizinisch Machbare, beziehungsweise oft auch der Wunsch der Eltern nach einem bestimmten Geschlecht. Entsprechend werden dann häufig bereits am Kind schwerwiegende medizinische Maßnahmen durchgeführt, und das Kind – fast immer in wesentlich höherem Maße als biologisch eindeutige Kinder – in eine Geschlechtsrolle gedrängt, so dass es fast immer irreparabel psychisch wie physisch geschädigt wird. Persönliche Nachforschungen werden oft durch verschwundene Akten und schweigsame Verantwortliche und Eltern erschwert oder gar zunichte gemacht.
Dabei bedarf es übrigens keineswegs großer Abweichungen von der Norm – beispielsweise wurde schon ein ansonsten völlig normales Mädchen mit einer übergroßen Klitoris oft erst dann ins Geburtsregister eingetragen, wenn diese operativ verkleinert worden ist. Angeblich diente dies dazu, Diskriminierungen aufgrund dieser “Abweichung” zu vermeiden – wohlgemerkt, bei einem Neugeborenen. Genitalverstümmelungen in einigen afrikanischen Ländern werden – zu Recht – mit Abscheu betrachtet und bekämpft. Die Genitalverstümmelungen an Intersexuellen in den sogenannten zivilisierten Gesellschaften jedoch, die teilweise mit genau denselben Argumenten gerechtfertigt werden, galten als absolut notwendige medizinische Maßnahmen, die teilweise sogar gegen den Willen der Eltern und/oder des Kindes durchgeführt werden mussten.
Aber auch bei später festgestellten Abweichungen wurde üblicherweise zunächst versucht, das “wahre” Geschlecht des Intersexuellen festzustellen, und dementsprechend behandelt. Dabei standen physische Kriterien an erster Stelle der Entscheidungskriterien, dann folgten bei Kindern und Jugendlichen die Wünsche der Eltern. Das Empfinden des Intersexuellen – egal wie deutlich es sich äußert – wurde (und wird immer noch) meistens ignoriert.
Die Grenzen zwischen Intersexualität und Transgender sind in der Praxis allerdings fließend, so empfinden sich grade Intersexuelle mit Chromosomenabweichungen, die häufig erst im Erwachsenenalter festgestellt werden, wenn überhaupt, als Transgender, und bei vielen Transgendern bestehen auch physische Auffälligkeiten, die durchaus der Intersexualität im weitesten Sinne zuzurechnen sind; teilweise sind auch bereits entsprechende medizinische Behandlungen durchaus erfolgt – allerdings immer mit dem Ziel, den Transgender mit seinem angeblich “wahren” Geschlecht zu versöhnen.
Der TransMann e.V. befürwortet auch explizit das Engagement von Intersexuellen, die sich nicht als Transgender empfinden und deren Organisationen, um diesem Missstand ein Ende zu bereiten und die Situation von Intersexuellen zu verbessern. Auch Intersexuelle haben – ebenso wie Transgender – ein Anrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Seit 2013 fällt in Deutschland der bis dato gegoltene Operationszwang weg. Die Eltern müssen das Kind nicht mehr operieren lassen, sondern haben die Möglichkeit abzuwarten in welche Richtung sich das Kind entwickelt. Dennoch gibt es immer noch Eltern die sich durch die Gesellschaft gezwungen fühlen, ihrem Kind ein eindeutiges Geschlecht zuzuweisen.
Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass es in Deutschland zwar ein TSG, jedoch kein ISG = Intersexuellengesetz, gibt. Wir sind der Meinung dass es mehr als nötig ist auch die rechtliche Situation von Intersexuellen Menschen zu regeln.
3.11. Gleiche Rechte in Europa und weltweit
So verbesserungswürdig die Situation von Transgendern in Deutschland ist, im europaweiten, und erst recht im weltweiten Vergleich ist sie oft geradezu paradiesisch. Nicht nur werden in vielen Ländern Transgendern notwendige medizinische und/oder juristische Maßnahmen verweigert, in manchen Ländern sind Transgender von aktiver Verfolgung und teilweise sogar von der Todesstrafe bedroht.
Der TransMann e.V. erklärt sich mit Transgendern in anderen Ländern solidarisch, und unterstützt diese im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Der TransMann e.V. fordert sowohl die Regierung als auch die Menschenrechtsorganisationen auf, diese Diskriminierung aktiv zu bekämpfen, und fordert, dass eine Verfolgung aufgrund einer abweichende Geschlechtsidentität ein Grund für Asyl oder Bleiberecht in Deutschland sein muss.