Quelle: ORF.at vom 29.06.2018 Option neben männlich und weiblich Bei Geburt, Eheschließung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft und Tod ist in Österreich ein Geschlecht in das Zentrale Personenstandsregister (ZRP) einzutragen. Doch viele Menschen sind weder eindeutig männlichen noch weiblichen Geschlechts. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sprach dazu am Freitag sein Urteil: Ein drittes Geschlecht muss möglich sein. Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf Google+ teilen Das Gericht prüfte das […]

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