
Liebe Mitglieder, Förder*innen und Ehrenmitglieder,
Wie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt veranstalten wir eine Informationsveranstaltung auf Grund der vielen Abstimmungen zur Satzungs- und Beitragsänderungen.
Hier werden wir uns die Punkte der Satzung und Beitragsordnung im Detail ansehen, welche zur Abstimmung stehen und für Verständnisfragen zur Verfügung stehen.
- Vorgeschlagene bzw. beantragte Satzungsänderungen
- §5 Ende der Mitgliedschaft
- Absatz 1: Aufnahme des Austritts durch Tod von natürlichen Personen Auflösung von juristischen Personen. Dadurch wird ein Absatz mehr aufgenommen und die restlichen verschieben sich.
- Absatz 2: Änderung der Kündigungsfrist. Der Eingang der Kündigung bis 31.10. – Austritt zum 31.12 wird geändert. Jedes Mitglied kann jetzt jederzeit austreten. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des darauf folgenden Monats.
- Absatz 3 keine inhaltliche Änderung, es ändert sich nur die Absatznummern, war zuvor Absatz 2
- §7 Mitgliederversammlung
- Absatz 11 ändert sich, das Wort Briefwahl wird durch Wahl ersetzt.
- Vorgeschlagene bzw. beantragte Änderungen der Beitragsordnung
- §1 Grundsatz
- wird umbenannt in „Grundsatz und Allgemeines“
- zusätzlich wird der Hinweis im Sinne des Solidaritätsprinzip mit aufgenommen, dass der Verein darauf angewiesen ist, dass die Mitglieder die Beiträge pünktlich und im vollem Umfang zu zahlen haben. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsordnung für alle Mitglieder verbindlich ist.
- §3 Beiträge
- Aufgrund der neuen Software wird der Mitgliedsbeitrag deutlicher zwischen „regulärem Beitrag“ (normal und reduziert) sowie „individuellen Beitrag“ getrennt. Es steht den Mitgliedern weiterhin frei, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird in der Jahresrechnung dann aufgeteilt in “regulärer Beitrag” und “individueller Beitrag”.
- §5 Betrags-, Mahn- und Verzugsgebühren
- Umbenennung des Paragrafen in“ § 5 Verzugs-, Mahnverfahren und Bankgebühren bei Rückläufern“
- Abschnitte 1 und 2 wurden deutlicher ausgeführt und strukturiert. Darstellung des Verfahrens/Prozesses inkl. der anfallenden Gebühren wurde deutlicher geschrieben. Neu ist, dass jetzt auch Selbstzahler eine Gebühr für die Zahlungserinnerung/Mahnung anfällt, da hier der Anteil, der nicht bezahlten Beiträge sehr hoch ist.
- Aufnahme von Absatz 3. – Wenn Mitglieder die rechtzeitige Zahlung nicht leisten können, können sie sich vor Zahlungsfälligkeit an den Vorstand wenden, um eine Lösung zu finden.
- § 7 Vereinsaustritt
- Bei Absatz (1) Punkt a wurde die Kündigungsmöglichkeit an die Satzung angepasst (jederzeit kündigen möglich), Ende der Mitgliedschaft dann zum Ende des darauffolgenden Monats
- Absatz (1) Punkt c. wurde geändert, da es seit Einführung der Vereinssoftware den geschützten Mitgliederbereich auf der Homepage nicht mehr gibt.
- Absatz (1) Punkt d. wurde mit aufgenommen, da vermehrt Austrittserklärungen per WhatsApp etc. ankamen. Diese aber nicht akzeptiert werden können da diese an Einzelpersonen und nicht an den Verein gehen.
- Absatz (2) wurde klarer formuliert, dass der bereits geleistete Jahresbeitrag nicht zurückerstattet wird und das noch offene Beiträge trotz Kündigung noch geleistet werden müssen
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