Einlassvorbehalt
Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, antimuslimische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von den Veranstaltungen ausgeschlossen.
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