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Verschreibung von Hormonpräperaten |
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In den letzten Tagen wurden bereits einige Fälle bekannt, bei denen
die Rezepte für die Hormone plötzlich nur noch auf Privatrezept
verschrieben wurden, und den Patienten aufgetragen wurde, zunächst
eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen, ehe wieder
Kassenrezepte ausgestellt werden könnten. Was ist da los? Es ist aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 19.3.2002 (Az.:B1 KR 37/00 R)
eine neue Rechtslage entstanden beim sogenannten Off-Label-Use
von Medikamenten, also der Verordnung von Medikamenten für Krankheiten,
für die sie keine Zulassung besitzen. Das betrifft leider sämtliche
Hormompräperate, die Transgender zur Hormontherapie bekommen. Die Pressemitteilung zu diesem Fall ist hier zu finden. Dieses Urteil betrifft alle Transgender, die Hormone bekommen
oder bekommen wollen, und die in einer gesetzlichen Krankenversicherung
versichert sind; es könnte auch die eine oder andere private Krankenkasse
auf ähnliche Ideen bringen. Was bedeutet das jetzt alles? Die Situation stellt sich folgendermaßen dar: Der Off-Label-Use von Medikamenten ist nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig, die wesentlich strenger sind als die bisher häufig angewandten Regeln; bzw. gab es dafür überhaupt keine festen Regeln, sondern der Arzt entschied das jedesmal alleine.
Für den verschreibenden Arzt allerdings stellt sich die Situation
folgendermaßen dar: Dazu kommt, dass auch viele Ärzte gerne jede Gelegenheit nutzen,
etwas auf Privatrezept zu verschreiben, weil es damit aus ihrem Budget
ist. Das ist aber nicht zulässig. Zulässig und für den Arzt mit einem vertretbaren Risiko verbunden
wäre es aller Wahrscheinlichkeit nach auch, Hormone noch auf
Kassenrezepte auszustellen, während sich der Versicherte um eine
Kostenübernahme bemüht, dann kann der Arzt nämlich damit
argumentieren, dass die vom BSG genannten Bedingungen ja zutreffen, und
er
Werden Hormone für eine Zeit auf Privatrezept gekauft, nachdem man die Kostenübernahme beantragt hat, hat man der Krankenkasse gegenüber einen Erstattungsanspruch. Was ist, wenn es mich trifft? Im Moment bleibt nur, mangels Präzedenzfällen, in jedem einzelnen Fall die Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Das kann und wird auch Transgender treffen, die bereits mit Hormonen behandelt werden, auch dies ist ein Off-Label-Use! Gegenüber den Kassen kann man argumentieren, dass die vom Gericht
genannten Bedingungen wohl zutreffend wären, laßt euch also
nicht damit abwimmeln, dass es angeblich überhaupt nicht mehr zulässig
wäre. Wenn eine Kasse dennoch die Übernahme ablehnt, was wohl bereits
(bei einer berüchtigt transenfeidlichen Kasse) geschehen ist, darauf
bestehen, dass der MDK eingeschaltet wird. Sollte auch der MDK sich gegen eine Kostenübernahme aussprechen, und die Kasse entsprechend entscheiden, auf einem klagefähigen Bescheid bestehen und klagen. (MDKs sprechen immer nur Empfehlungen aus, egal ob sie hinzugezogen werden müssen bei einer Entscheidung oder nicht.) Es dürfte aber nur ausgesprochen selten dazu kommen. Eventuell hätte auch der Versuch einer einstweiligen Verfügung Erfolg. Das sollte aber ein Anwalt klären. Was ist, wenn ich die Hormonbehandlung jetzt erst beginnen will? Dann hast du im Moment die sogenannte Popo-Karte. Bei einer erst zukünftig einsetzenden Hormonbehandlung ist es so gut wie sicher, dass erst die Kostenübernahme beantragt werden muß und daher meist der MDK eingeschaltet wird. Und da die meisten Ärzte bis dato bereits Hormone verschrieben haben, ehe solche "Empfehlungen" wie die Standards of Care (SoC) oder gar das MDS-Papier es vorschlagen, wird man von diesen beiden Papieren in der nächsten Zeit leider wesentlich mehr hören. Auch einige MDKs sehen genau deswegen auch schon größere Schwierigkeiten
voraus - denn zu dem Zeitpunkt, wo oft die Hormone bereits verabreicht
werden (und teilweise vor allem bei Transmännern ja auch zwingend
sind, um überhaupt so etwas wie einen sozialen Wechsel oder "Alltagstest"
angehen zu können), liegen bisher oft noch keine psychologischen
Stellungnahmen vor, die es dem MDK formal erlauben würden, die Kostenübernahme
für die Behandlung zu empfehlen. Die MDKs brauchen auf jeden Fall
mehr als die bisher zwischen einigen Ärzten üblichen hingekrizelten
Zettel! Es empfiehlt sich also, wenn man die Kostenübernahme beantragen muß, den behandelnden Psychologen zu bitten, gleich ein Kurzgutachten zu schreiben, in dem die Notwendigkeit der Hormonbehandlung geschildert wird. Es wird nicht schaden, wenn er gleich darauf eingeht, dass für diese Behandlung die Bedingungen des BSG für den Off-Label-Use erfüllt sind. Es wird in Zukunft vermutlich ausgesprochen schwierig werden, ohne Psychologen oder Psychotherapeuten auch nur an eine Hormonbehandlung zu kommen; Operationen machen ja jetzt schon Probleme. Allerdings wird mittlerweile, je nach der Einstellung der zuständigen Menschen, auch akzeptiert, wenn ein Psychologe explizit keine Therapie bei einem durchführt, sondern nur eine sogenannte "Begleitung" macht, also die persönliche Entwicklung im Auge behält, und eventuell eine Differentialdiagnose macht. Das sollte also auch für diejenigen Transgender akzeptabel sein, die eine Therapie nicht wollen oder brauchen. Aber Vorsicht: Es gibt "Richtlinien" (bzw. Papiere die sich dafür halten) die eine eingehende Therapie fordern und Gutachter, die sich unbedingt daran halten wollen. Also die Lage vor Ort, am besten in der nächstgelegenen Selbsthilfegruppe, erst mal abchecken. Und wie geht es weiter? Für die Zukunft ist damit zu rechnen, dass sich die Lage wieder entspannen wird, zumal viele Ärzte mit der jetzigen Situation überhaupt nicht zufrieden sein werden. Sollten beispielsweise die MDKs jetzt plötzlich mit entsprechenden Anträgen zugeschüttet werden, werden sie mit ziemlicher Sicherheit Stellungnahmen abgeben, in denen sie den Kassen generell empfehlen, zumindest die Weiterbehandlung grundsätzlich zu genehmigen. Auch wird sich noch lange nicht jeder MDK darum reißen, auch jede Neubehandlung zu beurteilen. Auch in den Kassen selber könnte es ähnliche Anweisungen geben. Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass jetzt versucht wird,
Hormone explizit für die Behandlung von Transgendern zulassen
zu lassen; wobei Reaktionen von Schering in der Vergangenheit allerdings
nicht darauf schließen lassen, dass Schering-Präperate dabei
sein werden. Allerdings sieht es für Transmänner damit schlecht aus - die Präperate, die uns verschrieben werden, sind entweder von Schering (Testoviron) oder einer Firma in Schering-Besitz (Jenapharm), oder Generika, also Nachbauten (Rotexmedika und andere), und Firmen, die solche Präperate herstellen, beantragen eigentlich niemals selber Zulassungen. Sustanon ist in Deutschland gar nicht zugelassen, und eine Erstzulassung kostet noch wesentlich mehr Geld als eine Zulassung für eine weitere Indikation. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass wir selber aktiv werden. Und in diesem Falle wagen wir mal davon auszugehen, dass ausnahmsweise so ziemlich alle Transgender an einem Strang ziehen werden. Wir können vor allem 3 Sachen tun: 1) Im Einzelfall die Antragsstellung erleichtern, bzw. die Erfolgsaussichten verbessern. Das wird auf jeden Fall dann der Fall sein, wenn der erste Transgender einen entsprechenden Fall vor Gericht gewinnt. Dann ist es aber wichtig, dass das Urteil allen zur Verfügung gestellt wird, denn Urteile der ersten Instanz werden normalerweise nicht veröffentlicht. Vorher, oder um das zu vermeiden, wäre es sehr praktisch, wenn wir
selber schon mal Belege dafür, dass die drei Bedingungen des BSG
erfüllt sind, zusammentragen würden. 2) Wie oben schon gesagt, versuchen, die Herstellerfirmen dazu zu bewegen, Anträge auf Zulassung zu stellen. Das kann einzeln oder gemeinsam geschehen. 3) Uns an Stellen wenden, die eventuell Ausnahmeregelungen schaffen könnten, oder bei der Zulassung zumindest behilflich sein können. Am sinnvollstesn wäre es, eine generelle Regelung anzustreben, nach der Medikamente, die bei Cissen zur Hormonsubstitution eingesetzt werden, auch bei Transgendern dafür eingesetzt werden dürfen; und zwar generell. Wie denken an eine Unterschriftenaktion dazu, nicht nur Briefe Einzelner und einzelner Gruppen. Diese würde spätestens zum Kölner CSD stehen, und dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Bundesarbeitskreis Ärzte und Krankenkassen, der normalerweise für die Zulassung von Arztneimitteln zuständig ist, zukommen. Falls wir das machen (wovon ich ausgehe) bitte ich alle, mal für einen Moment die üblichen Querelen zwischen Gruppen und Einzelpersonen zu vergessen, das Problem geht uns nun wirklich alle an, und ich denke mal, da gibt es auch ausnahmsweise mal Konsens drüber. Unter welchem Namen eine solche Petition eingericht würde, oder ob unter den Namen aller beteiligten Gruppen, darüber kann und soll noch geredet werden. Wichtig ist aber, DASS wir es tun! Bei Punkt drei, und in geringerem Maße auch Punkt zwei, wäre es ebenfalls äußerst sinnvoll, wenn sich alle Gruppenvertreter mal mit den Selbsthilfe-Kontaktstellen (KISS u.ä.) in ihrer Gegend zusammensetzen, denn wie ich am Anfang schrieb, betrifft dieses Urteil eine ganze Reihe von Krankheiten, und die betreffenden Organisationen haben alle das selbe Problem. Auch Kontakte zu Gesundheitsläden könnten nützlich sein. Da wäre eine Zusammenarbeit vermutlich ausgesprochen sinnvoll, und es muß nicht jeder das Rad neu erfinden. So, ich hoffe, wenigstens die ersten Fragen geklärt zu haben. Wir bleiben selbstverständlich an der Sache dran, bemühen uns auch, Fragen zu beantworten, und euch alle informiert zu halten. Und wir drücken die Daumen ganz fest all denen, die jetzt die Kostenübernahme beantragen müssen. Ist das nicht eigentlich ein ganz schlechtes Urteil, das viele Patienten schwer benachteiligt? Im Prinzip nein. Im Prinzip ist dies sogar ein sehr nachvollziehbares und notwendiges Urteil. Nur wird es in der nächsten Zeit für viele Leute erstmal Probleme machen, und die betreffen leider auch uns, weil wir uns in der ziemlich seltenen Lage befinden, dass es überhaupt keine Medikamente gibt, die für die Behandlung von Transgendern zugelassen sind. Das Urteil wendet sich dagegen, dass die Kassen die Kosten für Medikamente
übernehmen müssen, die für eine bestimmte Behandlung nicht zugelassen
sind. Das düfte damit begründet werden, dass wenn ein Medikament für eine
bestimmte Behandlung geeignet ist, es dafür auch zugelassen werden sollte.
Dabei muß man auch insbesondere sehen, dass in den letzten Jahren es wohl sehr zugenommen hat, dass die Pharmaindustrie teilweise Tricks am Rande der Legalität angewandt hat, um Ärzte dazu zu bekommen, gewisse Medikamente für so ziemlich jede Krankheit zu verschreiben, die mit den Krankheiten, fir die das Medikament zugelassen ist, nur am Rande was zu tun hat, und das nicht immer mit harmlosen Folgen. Das Urteil ist also grundsätzlich durchaus dazu angetan, auch Menschen zu schützen; auch wenn das in unserem Falle weniger so ist, werden einige Leute dem Urteil durchaus ihr Leben oder ihre Gesundheit verdanken. Und, zugegeben, auch die Krankenkassen dürften sparen mit diesem Urteil. Das wäre aber zur Abwechlung durchaus meist mal am richtigen Ende gespart. Die Logik ist also: Medikament nicht zugelassen für X -> Kein Nachweis der Wirksamkeit bei X -> medizinische Notwendigkeit nicht bewiesen -> Kasse muß nicht zahlen. Und Ausnahmen hat das Gericht ja explizit auch zugelassen, und zwar ganz deutlich, so dass größere Schäden nicht zu befürchten sind. |
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